Dies sind nur Beispiele, die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass psychische Krankheitsbilder bzw. krankheitswertige Störungen nicht dem Aufgabenbereich der Lebens- und Sozialberatung unterlegen, sonder ausschließlich der Beratungs- und Behandlungskompetenz von ÄrztInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, GesundheitspychologInenn und PsychiaterInnen. Die Arbeit an und mit krankheitswertigen Störungen ist deshalb Lebens- und SozialberaterInnen untersagt.